QPR: Qualitätsbereich 5 und Qualitätsbereich 6
Die Richtlinien zur Durchführung von Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich, einschließlich der Kurzzeitpflege, beschreiben den externen Part des neuen Gesamtprüfsystems. (1, 2) In diesem werden einerseits Themenbereiche geprüft, die nicht über die Ergebnisindikatoren darstellbar sind (z. B. Medikamentenversorgung), andererseits werden die von der Einrichtung erfassten Daten des indikatorengestützten Verfahrens auf Plausibilität überprüft. Insgesamt umfasst die externe Qualitätsprüfung 6 Qualitätsbereiche. (3) Die folgende Fortbildungseinheit beschäftigt sich mit dem Qualitätsbereich 5: „Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen“ sowie dem Qualitätsbereich 6: „Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement“. Als Verständnisgrundlage für die Qualitätsprüfungen dienen die Beiträge „Die neue Qualitätsprüfung: QPR“ (Altenpflege Akademie 4/19), die Artikel zu den Qualitätsbereichen 1, 2, 3 und 4 (Altenpflege Akademie 1/20 bzw. 4/20 und 1/21).