Das richtige Verhalten nach einem Pflegefehler
Fehler passieren. Jeder von uns macht im Laufe seines Arbeitslebens viele Fehler. In der Altenpflege ergibt sich zwangsläufig die Konsequenz, dass Fehler (schwere) körperliche Schäden bei Pflegebedürftigen verursachen können. Wenn eine Pflegefachkraft in einer Einrichtung angestellt ist, handelt sie im pflegerischen Bereich eigenständig und selbstverantwortlich. Sie ist deshalb für ihre Handlungen verantwortlich und kann für Fehler persönlich haftbar gemacht werden. Ist ein Fehler passiert, ist es wichtig, dass die Pflegekraft den Schaden nicht auch noch durch ihr Verhalten oder ihre Äußerungen verschlimmert. Stellt die Pflegekraft fest, dass sie einen Fehler gemacht hat, sollte sie ihren Fehler sofort gegenüber ihrem Vorgesetzten einräumen und konsequent bei der Folgenbeseitigung mitwirken.