QPR: Qualitätsbereich 1
Die Richtlinien zur Durchführung von Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich, einschließlich der Kurzzeitpflege, ergänzen das indikatorengestützte Verfahren zur Erhebung von Versorgungsergebnissen in der vollstationären Pflege. Der MDK und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) führen seit dem 01.11.2019 anhand der neuen Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch. Im Rahmen dieses externen Parts des neuen Gesamtprüfsystems werden auch die von der Einrichtung erfassten Daten des indikatorengestützten Verfahrens auf Plausibilität überprüft. Aus diesen beiden Systemen werden Beurteilungen der Versorgungsqualität erfasst und transparent für den Verbraucher veröffentlicht. Insgesamt gibt es 6 Qualitätsbereiche (QB), die zukünftig in den Qualitätsprüfungen erfasst und geprüft werden. Die folgende Fortbildungseinheit beschäftigt sich mit dem Qualitätsbereich 1 „Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung“. Als Verständnisgrundlage für die Qualitätsprüfungen sollte auch der Beitrag „Die neue Qualitätsprüfung: QPR“ (Altenpflege Akademie 4/19) zurate gezogen werden.