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Die hygienische Händedesinfektion

Bild © Hans Heisel

Die hygienische Händedesinfektion (HD) ist die effektivste evidenzbasierte hygienische Maßnahme im pflegerischen Alltag. Sie dient nicht nur dem Schutz des Bewohners/Patienten vor einer Übertragung pathogener bzw. multiresistenter Erreger und nosokomialen Infektionen, sondern ebenso dem Schutz des Personals und der Angehörigen. In allen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen innerbetriebliche Regelungen zur Infektionsprävention und damit auch für die Händehygiene schriftlich festgelegt werden („Hygieneplan“). Das Personal muss regelmäßig bezüglich dieser Vorgaben geschult werden (§ 36 IfSG, TRBA 250). Die 5 Indikationen der Händedesinfektion wurden im Jahre 2001 durch die Weltgesundheitsorganisation WHO systematisch definiert und sind Handlungsgrundlage. Zur Durchführung werden alkoholische Präparate eingesetzt in einer Mindestmenge von 1–3 ml bei einer Einwirkzeit von 30 Sekun- den. Händedesinfektionsmittel werden üblicherweise als Einmalgebinde in Spendersystemen oder Kitteltaschenflaschen eingesetzt und unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Die Einreibetechnik nach der DIN EN 1500 ist zu bevorzugen, um Benetzungslücken systematisch zu vermeiden. Das Händewaschen sollte im Pflegealltag möglichst auf die notwendigen Gelegenheiten begrenzt werden, um Hautschäden zu vermeiden. Auf Hautschutz und eine individuelle Hautpflege ist immer zu achten, um die Haut intakt zu halten.

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