04AktivPflege

Grundsätze der aktivierenden Pflege

Aktivierende Pflege ist eines der am häufigsten benutzten Schlagwörter, wenn gefragt wird, wonach die Pflege in einem Pflegeheim oder Pflegedienst ausgerichtet ist. Denn der Pflegekunde soll motiviert und aktiviert werden, möglichst viele Tätigkeiten so selbstständig wie möglich durchzuführen.

Auch im SGB XI, §2,1 ist dieser Grundsatz verankert: „Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen, auch in Form der aktivierenden Pflege, wiederzugewinnen oder zu erhalten.“ In der Pflegepraxis stößt dieses Vorhaben oft auf 2 Probleme: Einerseits möchten viele Pflegekunden nicht aktiviert, sondern umsorgt werden, und andererseits nimmt aktivierende Pflege in der Regel mehr Zeit in Anspruch, die häufig schlichtweg nicht zur Verfügung steht. In dieser Fortbildungseinheit werden die Möglichkeiten und Grenzen der aktivierenden Pflege aufgezeigt. Denn der Sinn und Zweck von aktivierender Pflege ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und im Rahmen des Möglichen verlorengegangene Fähigkeiten wiederzuerlangen.

Nach oben scrollen