Datenschutz – mit sensiblen Daten richtig umgehen
Der Umgang mit Patientendaten erfordert ein hohes Maß an Sensibilität für den Datenschutz. Laut Gesetz dürfen nur jene personenbezogenen Daten gesammelt und verarbeitet werden, die für die Betreuung und Pflege von Belang sind. Darüber hinaus gehende Informationen bedürfen dagegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen – ein Datenschutz, der in der Pflege auch gegenüber Angehörigen greift. Wünschen diese eine umfassende Einsicht in die teils hochgradig sensiblen und schützenswerten Daten des Betroffen, geschieht dies nicht ohne dessen Einwilligung. Es stellt sich also die Frage, wie der Datenschutz in einer Pflegeeinrichtung geregelt ist, damit vor dem Hintergrund allgemeiner Datenschutzgesetze, der Datenschutz-Grundverordnung und der geltenden Schweigepflicht ein sensibler Umgang mit Patientendaten sichergestellt werden kann. Dabei gilt zu bedenken: Auch Dienstleister sind Teil des täglichen Lebens und Pflegealltags und stellen Pflegeeinrichtungen somit vor besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen.