Die soziale Pflegeversicherung
Die wohl meisten von uns hoffen, sie niemals aktiv in Anspruch nehmen zu müssen – die Pflegeversicherung. Sie gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und wurde als Pflichtversicherung im Januar 1995 in Deutschland eingeführt, um Pflegebedürftige und Pflegende in einer besonderen Situation zu unterstützen. Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass ca. 71 Millionen Menschen durch monatliche Beitragszahlungen für den Fall abgesichert sind, dass sie pflegebedürftig werden und externe Hilfe in Anspruch nehmen müssen. (1) Für die meisten Menschen nimmt die Pflegeversicherung mit ihren dazugehörigen Leistungen in aller Regel zunächst keinen signifikanten Einfluss auf ihr Leben. Gerade junge Menschen kümmern sich zumeist weniger um ein Risiko, das es sie, wenn überhaupt, erst im Alter betrifft.
Dieser Beitrag gibt einen Einblick in das komplexe System der Pflegeversicherung. Er fasst zusammen, was der Auftrag der Pflegeversicherung ist und welche Leistungen von ihr ausgehen, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Hinweis: In diesem Kapitel wird inhaltlich nicht umfassend auf die Leistungen und den gesonderten Versicherungsschutz der privaten Kranken- und Pflegversicherung eingegangen. Weiterhin werden auch Leistungen für Nichtversicherte wie Asylbewerber nicht weiter thematisiert, da die Vorgänge und der Ansatz der Institutionen differenzieller zu betrachten sind. Auch die in Teilen andere Vorgehensweise bei der Pflegebedürftigkeit von Kindern bleibt außer Acht.