Wäschehygiene in der ambulanten Pflege
Für den Umgang mit Patienten und Personalwäsche in der ambulanten und außerklinischen Intensivpflege müssen, nicht zuletzt aufgrund der Schwere der Erkrankungen der versorgten Menschen, besondere Maßstäbe gelten. Denn auf Textilien können potenziell krankmachende Erreger, z. B. Staphylococcus aureus, überleben. Dies gilt für die Arbeits- und Schutzkleidung und für die Patientenwäsche. Daher ist die meiste Wäsche in der Altenpflege generell als infektionsverdächtig einzustufen und damit einem desinfizierenden Waschverfahren zuzuführen. Eine Unterscheidung unterschiedlicher Schutzziele (Arbeitsschutz und Patientensicherheit) ist oft nicht möglich, da viele Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch dem Schutz der Patienten dienen. Gebrauchte Textilien müssen schon beim Sammeln dem Aufbereitungsverfahren entsprechend getrennt werden. Für die Wäscheaufbereitung von Patienten mit pflegerischem Versorgungsbedarf ist eine Industriewaschmaschine dringend zu empfehlen, um die notwendigen Temperaturen über einen klar definierten Zeitraum aufrechtzuhalten. Ob dies auch für die Einzelversorgung gilt, ist individuell im Rahmen einer Risikoanalyse zu bestimmen. Als Qualitätssicherungsmaßnahme sollte die Wäscheaufbereitung mittels Bioindikatoren halbjährlich geprüft werden. Eine gute Alternative ist die Vergabe der Wäscheaufbereitung an einen externen Dienstleister. Das Vorgehen sowie die Art der Wäscheaufbereitung ist vom Arbeitgeber als innerbetriebliche Verfahrensweise im Hygieneplan festzulegen. Dabei sind auch örtliche Gegebenheiten (z. B. wo und wie oft wird die Wäsche vom externen Dienstleister abgeholt) zu berücksichtigen.