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Der Feedbackbericht der DAS – Teil 1

Alle 6 Monate müssen Einrichtungen der stationären Langzeitpflege nach § 114 SGB XI eine Ergebniserfassung bezogen auf die pflegerische Versorgung der betreuten Bewohner durchführen (1). Wie im Artikel „Auffällige Daten in der Ergebniserfassung“ aus ALTENPFLEGE AKADEMIE 1/2022 beschrieben, erstellt die Datenauswertungsstelle (DAS) nach Übermittlung der Daten, erfolgter statistischer Plausibilitätskontrolle und ggf. Korrekturen für die Einrichtung einen Feedbackbericht und übermittelt diesen. (2) Der daraus erstellte Feedbackbericht enthält für jeden Indikator und gesplittet in die jeweiligen Risikogruppen eine Auswertung. Die Auswertung findet in grafischer Form sowie auch in Textform statt. Dieser Artikel schafft erste Grundlagen für das Lesen, Verstehen und Interpretieren der Feedbackberichte, indem wichtige fachliche und rechnerische Grundlagen verständlich erläutert und relevante Funktionsweisen sowie Ausschlusskriterien erklärt werden. Exemplarisch wird erläutert, wie die Auswertungen auf Ebene der Pflegeprozessplanung genutzt werden können. Dieser Artikel fokussiert die nicht-verlaufsbezogenen Qualitätsindikatoren. In der nächsten Ausgabe werden hierauf aufbauend die sogenannten Verlaufsindikatoren und die grafischen Darstellungen der Ergebnisse „im Trend“ thematisiert.

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