MDK Teil 2 AdobeStock_419165340

Handlungskompetenz und MDK-Prüfung

„Warum muss ich das schon wieder dokumentieren? Wir wollten doch entbürokratisieren? Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir alles nur für die Prüfung dokumentieren.“ Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes für die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen (QPR) selbst geben nicht den pflegefachlichen Rahmen vor, sondern dieser wird durch Expertenstandards etc. gesetzt. Der in der Pflegedokumentation abgebildete Pflegeprozess mit seinen Risikoeinschätzungen, Maßnahmenplanungen etc. wird unter pflegefachlichen Gesichtspunkten und basierend auf Gewohnheiten und Bedürfnissen der Bewohner geplant, durchgeführt und verschriftlicht. Das so entstehende Gesamtbild ist adäquat, um die in den QPR hinterlegten Anforderungen zu erfüllen. Also nicht aus den QPR heraus handeln wir pflegefachlich korrekt, sondern unser pflegefachliches Handeln erfüllt (praktischerweise automatisch) die QPR. Anhand unterschiedlicher praxisnaher Beispiele aus verschiedenen Qualitätsaspekten sei dies im Folgenden ausgeführt.

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