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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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2017 - 4

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) soll Menschen vor Diskriminierung schützen. Im Einzelnen bezieht sich dieser Schutz auf die Rasse bzw. ethnische Herkunft, die Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung und das Geschlecht. In der Zwischenzeit sind viele Urteile zu konkreten Fälle ergangen. Damit wird klar, was erlaubt ist und welche Handhabungen gegen das AGG verstoßen. In der Praxis kommt es immer wieder zu Fragen rund um das AGG – etwa, wenn in einer katholischen Pflegeeinrichtung eine nicht-katholische Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Es gibt, gerade im Bereich der konfessionellen Träger Ungleichbehandlungen, die rechtens und andere, die nicht rechtens sind. Wo die Rechtsprechung und die Gerichte hier die Grenzen gezogen haben und welche Rechte Pflegekräfte aus dem AGG in ihrem Arbeitsalltag auf Station haben, behandelt diese Fortbildungseinheit.

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