QPR: Qualitätsbereich 2
Die Richtlinien zur Durchführung von Qualitätsprüfungen im vollstationären Bereich, einschließlich Kurzzeitpflege, beschreiben den externen Part des neuen Gesamtprüfsystems. In diesem werden Themenbereiche geprüft, die nicht
über die Ergebnisindikatoren darstellbar sind (z. B. Medikamentenversorgung). Zudem werden die von der Einrichtung erfassten Daten des indikatorengestützten Verfahrens auf Plausibilität überprüft. Diese Fortbildungseinheit beschäftigt sich mit Qualitätsbereich 2 „Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“. Verständnisgrundlage sind die Beiträge „Die neue Qualitätsprüfung: QPR“ (Altenpflege Akademie 4/19) und „Der Qualitätsbereich 1: Mobilität und Selbstversorgung“ (Altenpflege Akademie 1/20).